Zivilschutz
Jeder Schweizer ist meldepflichtig (Adressänderung / Berufswechsel); dies von der militärischen Erfassung bis zur Entlassung aus der Zivilschutzdienstpflicht (nach dem 40. Altersjahr). Die entsprechende Mutationsmeldung ist innerhalb von 14 Tagen zu erledigen. Das Dienstbüchlein ist dazu wie folgt vorzuweisen oder einzureichen: |